Letzte Änderungen zu "Geschäftsordnung:
Änderung der Anlage I - Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V"
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I - Bestimmung der Stimmrechte nach § 91 Absatz 2a Satz 3 SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. November 2014 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ziffer I.1 tritt am 13. Februar 2015 in Kraft. Die Ziffern I.2 und I.3 treten mit Inkrafttreten der Qualitätsmanagement-Richtlinie in Kraft.