Letzte Änderungen zu "Errichtung der „Stiftung für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“ als Trägerin des gleichnamigen Instituts nach § 137a Abs. 1 SGB V"
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Errichtung der „Stiftung für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“ als Trägerin des gleichnamigen Instituts nach § 137a Abs. 1 SGB V
Die Aufsichtsbehörde hat die Stiftung für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen anerkannt.