Letzte Änderungen zu "Änderung der Beauftragung der Institution nach § 137a SGB V:
Entwicklung eines sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens zur Versorgung bei psychischen Erkrankungen"
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Änderung der Beauftragung der Institution nach § 137a SGB V: Entwicklung eines sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens zur Versorgung bei psychischen Erkrankungen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Juni 2014.