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9-Stimmen-Quorum bei Leistungsausschlüssen nach § 91 Absatz 7 Satz 3 SGB V"
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Geschäftsordnung: 9-Stimmen-Quorum bei Leistungsausschlüssen nach § 91 Absatz 7 Satz 3 SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. März 2014 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 6. Mai 2014 in Kraft.