Letzte Änderungen zu "Änderung der Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser in maschinenverwertbarer Form:
Anpassung des Auftragsformulars"
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Änderung der Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser in maschinenverwertbarer Form: Anpassung des Auftragsformulars
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. März 2014 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. April 2014 in Kraft.