Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung:
Aufnahme von Regelungen zur Nutzung der Sozialdaten bei den Krankenkassen gem. § 299 Abs. 1a SGB V"
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Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Aufnahme von Regelungen zur Nutzung der Sozialdaten bei den Krankenkassen gem. § 299 Abs. 1a SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20. März 2014 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 18. Juni 2014 in Kraft.