Letzte Änderungen zu "Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung:
Umsetzung des § 137 Absatz 1d Satz 1 SGB V"
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Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung: Umsetzung des § 137 Absatz 1d Satz 1 SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 23. Januar 2014 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 17. April 2014 in Kraft.