Letzte Änderungen zu "Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V:
Änderung der §§ 2 und 9"
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Änderung der §§ 2 und 9
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. Dezember 2013 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 08. März 2014 in Kraft.