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Abänderung der Beschlüsse zur Kostenbeteiligung bei Erprobungen nach § 137e Abs. 6 SGB V"
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Verfahrensordnung: Abänderung der Beschlüsse zur Kostenbeteiligung bei Erprobungen nach § 137e Abs. 6 SGB V
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Mai 2013 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 11. Juni 2013 in Kraft.