Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage III:
Nummer 18 – Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen"
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Arzneimittel-Richtlinie/ Anlage III: Nummer 18 – Antiphlogistika oder Antirheumatika in fixer Kombination mit anderen Wirkstoffen
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22. November 2012 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 25. Dezember 2012 in Kraft.