Beschluss

Richtlinie nach § 116b SGB V:
Veröffentlichung des Abschlussberichts des IGES Instituts über Mindestmengen gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 ABK-RL

Beschlussdatum: 18.10.2012
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum

Das IGES Institut wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit einer Studie zur Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen über Mindestmengen gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 der Richtline über die ambulante Behandlung im Krankenhaus (ABK-RL) nach § 116b SGB V beauftragt. Die Liste (Anlage 2 zum Beschluss) erfasst möglicherweise nicht alle Krankenhäuser. Der vorliegende Bericht des IGES Instituts enthält die Auffassung des IGES Instituts und nicht unbedingt die Auffassung des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Den Abschlussbericht des IGES Instituts finden Sie im Beschlussdokument.