Letzte Änderungen zu "Pflichtige Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten von Patientinnen nach Maßgabe des § 299 SGB V im Probebetrieb des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens Konisation"
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Pflichtige Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten von Patientinnen nach Maßgabe des § 299 SGB V im Probebetrieb des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens Konisation
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 15. Dezember 2011 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 30. Mai 2012 in Kraft.