Letzte Änderungen zu "Richtlinie nach § 116b SGB V (Anlage 3 Nr. 8 - Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie)"
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Richtlinie nach § 116b SGB V (Anlage 3 Nr. 8 - Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 16. Dezember 2010 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 22. April 2011 in Kraft.