Letzte Änderungen zu "Richtlinie nach § 116b SGB V (Mindestmengen Verlängerung der Befristung § 6 Abs. 5)"
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Richtlinie nach § 116b SGB V (Mindestmengen Verlängerung der Befristung § 6 Abs. 5)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 19. August 2010 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. November 2010 in Kraft.