Beschluss
Behandlung mit Stammzelltransplantation gemäß § 137c SGB V
Beschlussdatum: 17.08.2004
Inkrafttreten: mit Beschlussdatum
Beschluss veröffentlicht:
BAnz. Nr. 214 (S. 22 729) vom 11.11.2004
Zugehörige Verfahren
- Bewertungsverfahren: Stammzelltransplantation, Stammzelltransplantation beim multiplen Myelom bei Erwachsenen, Autologe Stammzelltransplantation bei akuter lymphatischer Leukämie bei Erwachsenen, Allogene Stammzelltransplantation mit In-vitro-Aufbereitung des Transplantats bei akuter lymphatischer Leukämie und akuter myeloischer Leukämie bei Erwachsenen, Allogene Stammzelltransplantation mit nicht-verwandtem Spender bei Hodgkin-Lymphom bei Erwachsenen, Allogene Stammzelltransplantation mit nicht-verwandtem Spender bei akuter myeloischer Leukämie (AML) bei Erwachsenen, Hämatopoetische Stammzelltransplantation bei Kindern, Allogene Stammzelltransplantation mit nicht verwandtem Spender bei akuter lymphatischer Leukämie (refraktäres Rezidiv) bei Erwachsenen, Nicht-myeloablative allogene Stammzelltransplantation bei akuter lymphatischer und myeloischer Leukämie, Allogene Stammzelltransplantation bei T-Zell-Non-Hodgkin-Lymphomen, Allogene Stammzelltransplantation bei aggressiven B-Zell-Non-Hodgkin-Lymphomen