Grafik zur Sitzverteilung im Plenum des G-BA
Das Plenum setzt sich zusammen aus 13 stimmberechtigten Mitgliedern:
- 3 unparteiische Mitglieder, davon ein Vorsitzender
- 5 Vertreterinnen oder Vertreter des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)
- 5 Vertreterinnen oder Vertreter der Spitzenorganisationen der Leistungserbringer (DKG, KBV, KZBV). Die Leistungserbringer sind nur bei den Themen stimmberechtigt, die ihren Versorgungsbereich wesentlich betreffen. Anderenfalls erfolgt eine anteilige Stimmübertragung auf die betroffenen Organisationen nach § 14a Abs. 3 GO.
Die Patientenvertretung verfügt über ein umfassendes Mitberatungs- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht. 9 Unterausschüsse übernehmen die Entscheidungsvorbereitung für das Plenum.
Abkürzungen:
- KBV: Kassenärztliche Bundesvereinigung
- KZBV: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
- DKG: Deutsche Krankenhausgesellschaft
- GKV-SV: Spitzenverband Bund der Krankenkassen
G-BA, November 2021.