Grafik zur Beurteilung der organisierten Früherkennungsprogramme auf Darmkrebs und Gebärmutterhalskrebs
Der G-BA legt Vorgaben für Früherkennungsprogramme in der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme fest. Krankenkassen setzen die Vorgaben des G-BA um, indem sie die anspruchsberechtigten Versicherten zur Teilnahme am Programm einladen. Leistungserbringende setzen die Vorgaben des G-BA um, indem sie bei der Früherkennungsuntersuchung Daten erheben. Krankenkassen und Leistungserbringende (über ihre Kassenärztlichen Vereinigungen) leiten diese Daten an die Vertrauensstelle weiter. Seit 2023 übermitteln die Krebsregister ihre festgelegten Angaben jährlich an die Vertrauensstelle.
Die Vertrauensstelle erzeugt aus den persönlichen Daten, etwa Name oder Versicherungsnummer, einen Nummerncode (Pseudonym), der keine Rückschlüsse auf eine Person zulässt. Der G-BA hat die Firma Nortal AG als Vertrauensstelle beauftragt. Die Vertrauensstelle leitet die Daten an die Auswertungsstelle weiter.
Die Auswertungsstelle führt die Daten anhand der Pseudonyme zusammen, prüft sie und wertet sie anhand festgelegter Kriterien aus. Der G-BA hat die Gesundheitsforen Leipzig GmbH als Auswertungsstelle bestimmt. Die Auswertungsstelle leitet die Auswertungsergebnisse an den G-BA weiter.
Der G-BA bewertet die Ergebnisse und entwickelt das Früherkennungsprogramm gegebenenfalls weiter. Eine Weiterentwicklung hat eine Änderung der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme zur Folge.
G-BA, Januar 2022.